Unter Individualprophylaxe versteht man prophylaktische Maßnahmen am Patienten. Dabei ist zwischen Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen einerseits und Erwachsenen andererseits zu unterscheiden.
IP1: Mundhygienestatus
IP2: Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen
IP4: Lokale Flouridierung der Zähne
IP5: Versiegelung
HINWEIS:
In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP). Dabei unterstützen wie Sie als Eltern bei den häuslichen Bemühungen um die Mundhygiene ihres Kindes, indem wir auf dessen individuelle Besonderheiten eingehen.